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1228. o. T. o. O.

Derselbe hat auf die Bitte des Abtes Wytoslaw vom Sandstifte diesem gestattet, nach deutschem Rechte einen freien Markt auszusetzen in des Klosters Dorfe Sarisck (Zarzisk) nach demselben Recht, welches in seinem herzoglichen Dorfe (villa) Neumarkt gilt, wogegen der Abt, um den Herzog für den Ausfall in den Einnahmen seiner Schenken zu Byscina (Stadt Pitschen, nicht Bischdorf, wie Stenzel in Anm. 2 will) zu entschädigen, auf den der Kirche zu Zarzisk zustehenden Zoll verzichtet. Ausserdem soll das Kloster auf seinem dortigen Erbe sowie auf herzoglichem Gebiet in der Umgegend soviel Dörfer zu deutschem Rechte aussetzen dürfen, als es kann, und die Kolonisten sollen die in No. 325 angeführten Freiheiten haben.

Tzschoppe und Stenzel 288 aus einem Transsumte von 1423 im Repert. Heliae p. 751 im Staats-Archive.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.